Ob Scheidung, Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht - familienrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig sehr emotional geführt. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Familienanwalt einzuschalten, der Ihre Interessen mit der gebotenen Sachlichkeit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertritt.

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Wenn Sie bei Streitigkeiten rund ums Familienrecht einen Rechtsanwalt in Bottrop suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir stehen Ihnen freundlich, seriös und vertrauenswürdig zur Seite und beraten Sie unkompliziert und rechtssicher. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Was regelt das Familienrecht?

Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundener Personen. Des Weiteren umfasst es Regelungen gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Einen großen Teil der rechtsanwaltlichen Tätigkeiten in diesem Bereich machen Scheidungen, Unterhaltsregelungen und Sorgerechtsstreitigkeiten aus. Darüber hinaus sind Fälle von Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt im familienrechtlichen Kontext zu verorten.

Die Ehescheidung

Bei einer Scheidung sind einige durch den Gesetzgeber festgelegte Regelungen zu beachten. Unter anderem muss die Ehe nachweislich gescheitert sein. Das ist der Fall, wenn Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt von Tisch und Bett leben und einer Scheidung zustimmen. Ausnahmen von dieser Vorschrift werden gewährt, wenn die Fortführung der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellt, beispielsweise bei häuslicher Gewalt, langjährigem Alkohol- und Drogenmissbrauch oder Morddrohungen.

Es empfiehlt sich, das weitere Vorgehen bereits während des Trennungsjahres mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht zu besprechen. Denn schon zu diesem Zeitpunkt stellen sich Fragen zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts der Kinder, zur Aufteilung des Hausrats und zur Höhe des Trennungs- und/oder Kindesunterhalts. Zudem ist zu klären, wer aus der ehelichen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus ausziehen muss.

Als erfahrene Familienanwälte bieten wir Ihnen kompetente Beratung und individuelle Betreuung und helfen Ihnen, das Scheidungsverfahren so reibungslos und zügig wie möglich  zu bewältigen.

Unterhalt

Zu den wichtigsten Herausforderungen, die es im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen zu lösen gilt, gehört die Klärung der Unterhaltsansprüche. Grundsätzlich sind hierbei der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt voneinander zu unterscheiden.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt steht nach der Trennung und vor Rechtskraft der Scheidung dem Ehepartner zu, der finanziell schlechter gestellt ist. Er soll sicherstellen, dass auch der weniger verdienende Ehegatte bis zur Scheidung ein gesichertes Auskommen hat. Der Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Trennung ergibt sich bei Bedürftigkeit eines Partners automatisch.

Der nacheheliche Unterhalt, auch als Scheidungs- oder Geschiedenenunterhalt bezeichnet, ist eine Leistung, die ein Ehegatte nach der rechtskräftigen Scheidung einfordern kann, wenn er aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach den individuellen Umständen. Sofern der Berechtigte keine dauerhaften ehebedingten Nachteile erlitten hat, kann der nacheheliche Unterhalt herabgestuft oder zeitlich begrenzt werden. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte z.B. erneut heiratet oder verstirbt.

Kindesunterhalt

Leben Eltern getrennt, erhält der Elternteil, der die Kinder überwiegend betreut, Kindesunterhalt vom anderen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren wurden und ob Umgang besteht oder nicht. Relevant für die Höhe des Unterhalts sind das (bereinigte) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie das Alter des Kindes. Zu leisten sind die Unterhaltszahlungen grundsätzlich solange der Nachwuchs die allgemeinbildende Schule besucht und gegebenenfalls im Anschluss eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen hat.

Aufgrund der existenziellen Bedeutung des Unterhalts ist es sinnvoll, sich diesbezüglich durch Anwälte für Familienrecht beraten und unterstützen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn der Unterhaltspflichtige eine Zahlung ablehnt. Ob Ehegatten- oder Kindesunterhalt - wir vertreten Ihre Interessen zielgerichtet und in enger Abstimmung mit Ihnen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Immer wieder kommt es nach Trennungen und Scheidungen zum Streit über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht. Schaffen es die Eltern nicht, sich zu einigen, können sie eine Klärung beim Jugendamt oder letztlich auch beim Familiengericht beantragen.

Sorgerecht

Sofern Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ändert sich daran auch nach einer Trennung erst einmal nichts. Jeder Elternteil kann jedoch - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Dieses trifft seine Entscheidung immer im Sinne des Kindeswohls. Zum Teil werden auch nur einige Bereiche des Sorgerechts einem Elternteil allein zugesprochen, beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge (z. B. Impfungen) und/oder die Vermögenssorge.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht überwiegend lebt, sicherzustellen. Im Einzelfall hängt die Ausgestaltung des Umgangs von verschiedenen Faktoren wie dem Alter, dem Entwicklungsstand und der Gesundheit des Kindes, der räumlichen Entfernung zwischen den Wohnorten und den beruflichen und persönlichen Lebenssituationen der Eltern ab.

Bei Fragen zum Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zum Umgangsrecht sollten Sie sich immer mit einem Anwalt für Familienrecht in der Nähe in Verbindung setzen, um das für Sie individuell passende Vorgehen und die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.

Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp - Ihr Ansprechpartner bei familienrechtlichen Angelegenheiten

Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Vaterschaftsanfechtung - es ist immer sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht in der Nähe beraten zu lassen. Das gilt auch dann, wenn alle involvierten Personen an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.

Frau Knapp, Anwältin für Familienrecht der Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp, verhilft Ihnen zielstrebig und professionell zu Ihrem Recht.

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