Notar für den Immobilienkauf in Bottrop

Für den Immobilienkauf und andere Geschäfte rund um eine Immobilie ist der Notar unverzichtbarer Ansprechpartner. In Bottrop sind die Notarinnen der Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp ELK für die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf, bei der Grundschuldbestellung oder Schenkung einer Immobilie Ihre erste Adresse.

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Sie möchten eine Immobilie kaufen/oder verkaufen? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Notartermin in der Kanzlei ELK in Bottrop.

Für die Immobilienübertragung in Bottrop sind wir als Notarinnen in der Kanzlei Evers-Lüdeke & Knapp ELK erfahrene und kompetente Ansprechpartnerinnen. Wir begleiten und führen Sie umsichtig professionell durch die Beurkundungsprozesse beim Immobilienkauf und anderen Immobiliengeschäften. Es erwartet Sie eine angenehme Kanzleiatmosphäre in der Bottroper Stadtmitte.

Warum zum Notar beim Immobilienkauf?

Immobilienverkäufe sind beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte. Das bedeutet, an der notariellen Beurkundung hängt die Wirksamkeit beim Kaufvertrag für ein Haus. Der Notar ist deshalb notwendiger Beteiligter am Immobiliengeschäft. Ob Immobiliengeschäft über ein Haus oder Kaufvertrag für eine Wohnung, ohne die notarielle Beurkundung sind diese Geschäfte rechtlich nicht wirksam.

Der Notar ist beim Hauskauf nicht nur für die Beurkundung zuständig. Er sorgt auch für die relevanten Eintragungen im jeweiligen Grundbuch. Mit einer Immobilienübertragung durch Kauf oder Schenkung ändern sich die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie. Diese Veränderungen müssen zwingend im Grundbuch erfasst werden. Auch eine Grundschuldbestellung oder verschiedene andere dingliche Rechte im Zusammenhang mit Immobilien werden im Grundbuch erfasst.

Wie läuft der Notartermin bei Hauskauf ab?

Wenn Sie als Käufer einer Immobilie unsere Kanzlei für die notarielle Beurkundung ausgewählt haben, wird zunächst ein Entwurf angefertigt und dieser an Sie und den Verkäufer versendet. Wenn alle Daten vollständig vorliegen, wird ein Beurkundungstermin anberaumt. Der Käufer wählt den beteiligten Notar für den Immobilienkauf aus, weil er das sogenannte Wahlrecht hat. Vor der Beauftragung des Notars klären die Beteiligten bereits die wesentlichen Vereinbarungen des Vertrags. Dazu zählen etwa der Kaufpreis, noch bestehende und im Grundbuch eingetragene Verbindlichkeiten für das Grundstück sowie weitere Vereinbarungen.

Im Termin selbst weisen sich die Beteiligten durch einen gültigen Ausweis aus, und der Vertrag wird durch den Notar verlesen. Es werden juristische Begriffe erklärt und tagesaktuelle Ergänzungen vorgenommen, die vom Notar direkt in den Vertragsentwurf eingetragen werden. Schließlich unterschreiben die Parteien und der Notar den Vertrag.

Weitere Veranlassungen nach der notariellen Beurkundung

Nach der Beurkundung beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Dieser Vorgang ist zwingender Bestandteil des Vollzugs der Urkunde. Außerdem erhält das Finanzamt eine Veräußerungsanzeige mit den steuerlich relevanten Daten des Kaufvertrages. Der Käufer wird in der Folge vom Finanzamt zur Zahlung der Grunderwerbsteuer aufgefordert. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst mit dieser und weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen, wie unter anderem der Zahlung des Kaufpreises, kann die endgültige Umschreibung des Eigentums auf den Käufer in einem weiteren Antrag beantragt werden.

Der Notar übersendet dem Käufer zu gegebener Zeit eine Fälligkeitsmitteilung, wenn alle Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Käufer bzw. dessen Bank wird daraufhin den Kaufpreis entrichten. Nachdem der Notar die Bestätigung über den gezahlten Kaufpreis erhalten hat, wird beim Grundbuchamt der Antrag auf Eintragung des neuen Eigentümers gestellt.

Notargebühren beim Immobilienkauf

Die Notar-Immobilienkauf-Kosten umfassen den gesamten zur Beurkundung gehörenden Prozess. Also sowohl die Vorbereitung eines Entwurfes, als auch die nach Beurkundung vom Notar durchzuführende Abwicklung. In aller Regel trägt der Käufer die Notargebühren beim Hauskauf. Die Beteiligten können andere Vereinbarungen über die Kostentragung treffen.

Grundlage der Abrechnung der Notarkosten ist die Gebührentabelle für Notare (GNotKG). Hierbei wird der Kaufpreis als Basis zugrundegelegt.

Weitere Notar-Aufgaben im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften

Notare werden auch tätig bei Bestellung einer Grundschuld. Ebenso wird für einen Grundbucheintrag der Notar benötigt. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein lebenslanges Wohnrecht notariell beurkundet und in das Grundbuch eingetragen wird. Denken Sie im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften daran, dass ein Notar hinzugezogen werden muss. Das gilt nicht nur für den Immobilienkauf, sondern auch bei Schenkung einer Immobilie oder einer sonstigen Immobilienübertragung.

Sie suchen in Bottrop einen Notar? Frau Rechtsanwältin und Notarin Evers-Lüdeke sowie Frau Rechtsanwältin und Notarin Knapp freuen sich auf Ihre Terminvereinbarung in der Kanzlei ELK. Sie stehen Ihnen auch kurzfristig für einen Termin zur Verfügung. Vereinbaren Sie Ihren Besprechungstermin gern telefonisch oder wenden Sie sich per E-Mail an die Kanzlei.

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