Die Grundschuldbestellung

Lassen Sie Ihren Immobilienkauf über ein Finanzinstitut finanzieren, wird eine Grundschuld als Sicherung der Finanzierung ins Grundbuch eingetragen. Bei der Grundschuldbestellung - einem beurkundungspflichtigen Antrag beim Grundbuchamt - wird ein Notar tätig.

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In der Kanzlei ELK Rechtsanwälte & Notarinnen stehen Ihnen Frau Evers-Lüdeke und Frau Knapp für die notarielle Abwicklung von Immobiliengeschäften, einschließlich Grundschuldbestellung, zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie eine Grundschuld eintragen. Idealerweise verbinden Sie den Beurkundungstermin über den Immobilienkauf mit der Grundschuldbestellung.

Was ist eine Grundschuld und wozu dient sie?

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht. Mit einer Grundschuldeintragung wird ein Darlehen abgesichert. So kann aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht über die Verwertung die Zahlung einer bestimmten Geldsumme verlangt werden. Oft werden Grundschulden und Hypotheken in einem Atemzug genannt. Jedoch unterscheidet sich der Grundschuldeintrag von einer Hypothek besonders an einer Stelle: Die Hypothek bezieht sich auf eine ganz bestimmte Forderung, die Grundschuld ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.

Grundschulden sind Sicherungsinstrumente. Aus dem Grundpfandrecht kann sich ein Finanzierungsinstitut befriedigen, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt. Deshalb verlangen Fremdfinanzierer bei der Finanzierung eines Immobiliengeschäftes in der Regel eine Grundschuldeintragung. Der Notar ist zwingender Beteiligter in diesem Verfahren. Erst mit der Beurkundung wird eine Grundschuld eintragungsfähig.

Grundschulden: verschiedene Arten?

Grundschulden werden grundsätzlich in die Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Von der Buchgrundschuld zu unterscheiden ist die Briefgrundschuld mit Grundschuldbrief. Bei der Briefgrundschuld wird die Grundschuld nicht nur in das Grundbuch eingetragen, sondern zusätzlich ein Brief ausgefertigt. Bei Briefgrundschulden ist es möglich, mit Übergabe des Grundschuldbriefs die Grundschuld an einen neuen Gläubiger zu übertragen. Das Grundpfandrecht kann geändert werden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass für die Erstellung des Grundschuldbriefs weitere Kosten beim Notar für eine Grundschuld entstehen. Es ist Wartezeit einzuplanen und das Risiko für den Verlust des Grundschuldbriefs ist zu beachten. Alle Grundschulden sind Briefgrundschulden, es sei denn die Erteilung des Briefes wird ausgeschlossen.

Die Grundschuldbestellung und ihr Ablauf

Mit der Grundschuldbestellung beim Notar wird die Bewilligung des Schuldners (Grundstückseigentümers) zur Eintragung des Grundpfandrechts beurkundet. Der Gesetzgeber sieht die Beurkundungspflicht beim Notar für die Grundschuld auch deshalb vor, damit eine Aufklärung über die Risiken dieser Sicherung erfolgt. Vor Einleitung der Eintragung der Grundschuld wird der Notar den Schuldner aufklären und sicherstellen, dass dessen Zustimmung zur Eintragung des Grundpfandrechts freiwillig erfolgt.

 

Nachdem der Grundstückseigentümer aufgeklärt wurde, verfasst der Notar die Urkunde zur Grundschuldbestellung. Der Eigentümer der Immobilie unterzeichnet diese Urkunde, der Notar beurkundet. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Eigentümer einer Immobilie, die mit dem Grundpfandrecht belastet werden, unterschreiben. Die gesamte notarielle Beurkundung erfolgt auf Basis des Grundschuldbestellungsformulars. Dieses hat im Vorfeld das Kreditinstitut ausgestellt, welches das Darlehen gewährt.

 

Nach der Beurkundung stellt der Notar die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt. In der Praxis wird die Grundschuldbestellung häufig mit dem Notartermin verbunden, in dem auch der Kaufvertrag für die Immobilie beurkundet wird. Die zeitliche Nähe zum Immobilienkauf ist wichtig.

 

Regelmäßig wird das Kreditinstitut den Kreditbetrag erst auskehren, wenn die Grundschuld bestellt ist. Auszahlungsverzögerungen beim Kaufpreis für eine Immobilie sind zu vermeiden, da dem Käufer Verzugszinsen drohen. Bei der Grundschuldbestellung muss eine Dauer von etwa 4-6 Wochen eingeplant werden, da eine Eintragung beim Grundbuchamt einige Zeit dauert. Eine Verzögerung der Grundschuldbestellung kann auch dazu führen, dass das Finanzierungsinstitut Bereitstellungszinsen vom Kreditnehmer verlangt.

 

Ist die Eintragung erfolgt, übersendet der Notar eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde an das Kreditinstitut.

 

Damit die Eintragung bereits während der Abwicklung des Kaufvertrags initiiert werden kann, erteilt der Verkäufer des Grundstückes, dem Käufer eine Belastungsvollmacht in dem beurkundeten Kaufvertrag.

Grundschuldbestellung und Kosten

Sie möchten wissen, mit welchen Kosten Sie bei Grundbuchamt und Notar für die Grundschuld rechnen müssen?

 

Notare rechnen ihre Leistung auf der Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ab. Hier bildet der Wert der Grundschuld die Grundlage für die Berechnung der Kosten.

 

Deshalb können die Kosten für den individuellen Fall nur mithilfe der einschlägigen Tabellen und Gebührentatbestände festgestellt werden.

 

Bei der Grundschuldeintragung sind auch die Kosten für die Tätigkeiten des Grundbuchamtes zu berücksichtigen.

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In Bottrop ist die Kanzlei ELK Ihre erste Adresse für die Beurkundungsformalitäten bei Grundstücksgeschäften. Zwei Notarinnen führen Sie sicher und erfahren durch Immobilienkauf, Immobilienverkauf sowie alle damit verbundenen Verfahrensschritte wie die Grundschuldbestellung.